Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.01.1999

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 20.98   

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BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 20.98 (https://dejure.org/1998,946)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1998 - 2 B 20.98 (https://dejure.org/1998,946)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1998 - 2 B 20.98 (https://dejure.org/1998,946)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umdeutung einer unzulässigerweise eingelegten Berufung in einen Antrag auf Zulassung der Berufung - Austauschbarkeit der Berufung und dem Antrag auf Zulassung der Berufung - Grenzen der Umdeutung eines Rechtsmittels durch Anwaltszwang - Zurechnung eines Verschuldens des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 1 § 124a
    Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung einer unzulässigen Berufung in einen Antrag auf Berufungszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 641
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.06.1994 - 9 B 374.94

    Umdeutung einer Berufung in einen Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 20.98
    Insoweit gilt nichts anderes als für die vergleichbare Frage der Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde oder umgekehrt einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Revision (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1994 - BVerwG 9 B 374.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 02.08.1995 - 9 B 303.95

    Berufung - Einlegung - Gerichtsbescheid - Verwerfung - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 20.98
    Ein von einem Anwalt eindeutig eingelegter Rechtsbehelf kann jedenfalls dann nicht in einen anderen umgedeutet werden, wenn die Rechtsbehelfe unterschiedlichen Zwecken dienen (vgl. Beschluß vom 2. August 1995 - BVerwG 9 B 303.95 - ).
  • BVerwG, 12.09.1988 - 6 CB 35.88

    Voraussetzungen einer "nicht mit Gründen versehenen Entscheidung" - Widerspruch

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 20.98
    Eine Rechtsmittelerklärung, die ein Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigter abgegeben hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer gerichtlichen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich (vgl. etwa Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - und vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - ).
  • BVerwG, 29.01.1962 - II C 83.60

    Unzulässigkeit der Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt eingelegten Revision in

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 20.98
    Eine Rechtsmittelerklärung, die ein Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigter abgegeben hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer gerichtlichen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich (vgl. etwa Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - und vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - ).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    Nur die Umdeutung nicht auslegungsfähiger, weil eindeutiger Prozesserklärungen von Rechtsanwälten ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeschlossen (vgl. Beschlüsse vom 12. März 1998 - BVerwG 2 B 20.98 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 2 S. 2 , vom 25. März 1998 - BVerwG 4 B 30.98 - Buchholz a.a.O. Nr. 3 und vom 23. August 1999 - BVerwG 8 B 152.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.07.2011 - 8 C 10.10

    Abwicklung; Aktivrubrum; Auflösung; Auslegung; Ausscheiden eines Gesellschafters;

    Die Klägerin war anwaltlich vertreten; die Umdeutung eindeutiger Prozesserklärungen von Rechtsanwälten ist aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeschlossen (Beschlüsse vom 12. März 1998 - BVerwG 2 B 20.98 - und vom 25. März 1998 - BVerwG 4 B 30.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 2 und 3, sowie vom 23. August 1999 - BVerwG 8 B 152.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

    Nur die Umdeutung nicht auslegungsfähiger, weil eindeutiger Prozesserklärungen von Rechtsanwälten ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeschlossen (vgl. Beschlüsse vom 12. März 1998 - BVerwG 2 B 20.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 2 S. 2 , vom 25. März 1998 - BVerwG 4 B 30.98 - Buchholz a.a.O. Nr. 3 und vom 23. August 1999 - BVerwG 8 B 152.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 23 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.01.1999 - 8 B 266.98   

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https://dejure.org/1999,3091
BVerwG, 13.01.1999 - 8 B 266.98 (https://dejure.org/1999,3091)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.1999 - 8 B 266.98 (https://dejure.org/1999,3091)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1999 - 8 B 266.98 (https://dejure.org/1999,3091)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rückerstattung - Widerspruchsbescheid - Isolierte Aufhebung - Rechtsschutzbedürfnis - Restitutionsbegehren

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Widerspruchsbescheid; Aufhebungsinteresse

  • Judicialis

    VwGO § 79 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 641
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 264.94

    Anforderungen an die Durchführung einer Anfechtungsklage gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1999 - 8 B 266.98
    Dieses Verständnis von § 79 VwGO im Rahmen von Verpflichtungsbegehren trägt dem Umstand Rechnung, daß im Bereich begünstigender gebundener Verwaltungsakte bei einer fehlerhaften oder verweigerten sachlichen Entscheidung der Behörde allein die insoweit gegenüber der Anfechtungsklage vorrangige Verpflichtungsklage dem Rechtschutzbegehren des Klägers als richtige Klageart entspricht mit der Folge, daß das Verwaltungsgericht die Sache spruchreif zu machen hat und sich nicht auf eine Entscheidung beschränken darf, die im Ergebnis einer Zurückverweisung an die Verwaltungsbehörde gleichkäme (vgl. Urteil vom 7. März 1995 BVerwG 9 C 264.94 Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 12 S. 1 ).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht für die in der Regel vergleichbar "aufwendigen" Verpflichtungsbegehren auf Asylanerkennung (Urteil vom 7. März 1995, a.a.O.) und auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (Urteil vom 7. Oktober 1980 BVerwG 6 C 39.80 BVerwGE 61, 45 ; vgl. auch Urteil vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 BVerwGE 78, 93 und Beschluß vom 13. Januar 1994 BVerwG 6 B 6.93 Buchholz 448.6 § 15 KDVG Nr. 7 S. 1) das Rechtsschutzbedürfnis für die isolierte Anfechtung eines verfahrensfehlerhaft ergangenen Widerspruchsbescheides mangels eines Ermessens- oder Beurteilungsspielraum der Widerspruchsbehörde und damit mangels einer von Rechts wegen möglichen günstigeren Entscheidung ebenfalls verneint.

  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1999 - 8 B 266.98
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht für die in der Regel vergleichbar "aufwendigen" Verpflichtungsbegehren auf Asylanerkennung (Urteil vom 7. März 1995, a.a.O.) und auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (Urteil vom 7. Oktober 1980 BVerwG 6 C 39.80 BVerwGE 61, 45 ; vgl. auch Urteil vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 BVerwGE 78, 93 und Beschluß vom 13. Januar 1994 BVerwG 6 B 6.93 Buchholz 448.6 § 15 KDVG Nr. 7 S. 1) das Rechtsschutzbedürfnis für die isolierte Anfechtung eines verfahrensfehlerhaft ergangenen Widerspruchsbescheides mangels eines Ermessens- oder Beurteilungsspielraum der Widerspruchsbehörde und damit mangels einer von Rechts wegen möglichen günstigeren Entscheidung ebenfalls verneint.
  • BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86

    Rechtsschutzbedürfnis - Anfechtungsklage - Ablehnungsbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1999 - 8 B 266.98
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht für die in der Regel vergleichbar "aufwendigen" Verpflichtungsbegehren auf Asylanerkennung (Urteil vom 7. März 1995, a.a.O.) und auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (Urteil vom 7. Oktober 1980 BVerwG 6 C 39.80 BVerwGE 61, 45 ; vgl. auch Urteil vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 BVerwGE 78, 93 und Beschluß vom 13. Januar 1994 BVerwG 6 B 6.93 Buchholz 448.6 § 15 KDVG Nr. 7 S. 1) das Rechtsschutzbedürfnis für die isolierte Anfechtung eines verfahrensfehlerhaft ergangenen Widerspruchsbescheides mangels eines Ermessens- oder Beurteilungsspielraum der Widerspruchsbehörde und damit mangels einer von Rechts wegen möglichen günstigeren Entscheidung ebenfalls verneint.
  • BVerwG, 13.01.1994 - 6 B 6.93

    Verfahren vor der Kammer für Kriegsdienstverweigerung - Unentschudigtes

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1999 - 8 B 266.98
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht für die in der Regel vergleichbar "aufwendigen" Verpflichtungsbegehren auf Asylanerkennung (Urteil vom 7. März 1995, a.a.O.) und auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (Urteil vom 7. Oktober 1980 BVerwG 6 C 39.80 BVerwGE 61, 45 ; vgl. auch Urteil vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 BVerwGE 78, 93 und Beschluß vom 13. Januar 1994 BVerwG 6 B 6.93 Buchholz 448.6 § 15 KDVG Nr. 7 S. 1) das Rechtsschutzbedürfnis für die isolierte Anfechtung eines verfahrensfehlerhaft ergangenen Widerspruchsbescheides mangels eines Ermessens- oder Beurteilungsspielraum der Widerspruchsbehörde und damit mangels einer von Rechts wegen möglichen günstigeren Entscheidung ebenfalls verneint.
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1999 - 8 B 266.98
    Die Beweiswürdigung gehört nämlich regelmäßig dem materiellen Recht an (Urteil vom 19. Januar 1990 BVerwG 4 C 28.89 BVerwGE 84, 271 ).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1999 - 8 B 266.98
    Denn dazu wäre erforderlich gewesen, daß die anwaltlich vertretene Klägerin im Verhandlungstermin von den ihr eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten zur Verschaffung des rechtlichen Gehörs erfolglos Gebrauch gemacht, also insbesondere einen Vertagungsantrag zwecks sachlicher Einlassung auf die durch die Zeugin angeblich neu ins Verfahren eingebrachten Behauptungen, gestellt hätte (vgl. u.a. Urteil vom 3. Juli 1992 BVerwG 8 C 58.90 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 ; BVerfGE 74, 220 ).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1999 - 8 B 266.98
    Denn dazu wäre erforderlich gewesen, daß die anwaltlich vertretene Klägerin im Verhandlungstermin von den ihr eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten zur Verschaffung des rechtlichen Gehörs erfolglos Gebrauch gemacht, also insbesondere einen Vertagungsantrag zwecks sachlicher Einlassung auf die durch die Zeugin angeblich neu ins Verfahren eingebrachten Behauptungen, gestellt hätte (vgl. u.a. Urteil vom 3. Juli 1992 BVerwG 8 C 58.90 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 ; BVerfGE 74, 220 ).
  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1999 - 8 B 266.98
    Ein schützenswertes Interesse des Betroffenen daran, im Rahmen eines Verpflichtungsbegehrens lediglich den ablehnenden Widerspruchsbescheid isoliert aufheben zu lassen, ist nur dann anzuerkennen, wenn die Widerspruchsbehörde über einen Ermessens- oder einen eigenen Beurteilungsspielraum verfügt (vgl. Seibert BayVBl 1983, 174 ; Pietzner/ Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht, 9. Aufl., § 9 Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1996 - 6 S 440/96

    Eingliederungshilfe für Behinderte - Aufstellung eines Gesamtplans durch den

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1999 - 8 B 266.98
    Sinn von Hilfsbeweisanträgen ist es vielmehr, daß ihre Bescheidung für den Fall der Abweisung der Klage im Urteil erfolgen kann (stRspr; vgl. die Nachweise bei Jacob VBlBW 1997, 41 ).
  • BVerwG, 19.05.1999 - 8 B 61.99

    Reformatio in peius; Verböserung im Widerspruchsverfahren; unterbliebene Anhörung

    Zwar scheidet bei gebundenen Verwaltungsakten um die es bei der streitigen Festsetzung eines Ablösebetrages gemäß §§ 18 ff. VermG geht ebenso wie bei Anwendung des § 46 VwVfG regelmäßig die rechtliche Relevanz eines Verfahrensfehlers für die inhaltliche Sachentscheidung aus (Pietzcker in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 79 Rn. 14 f.; Beschluß vom 13. Januar 1999 BVerwG 8 B 266.98 ; zweifelnd: Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 79 Rn. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2009 - L 10 SB 39/09

    Zuerkennung des Merkzeichens G (erhebliche Gehbehinderung)

    Ein schützenswertes Interesse des Betroffenen, im Rahmen eines Verpflichtungsbegehrens lediglich den ablehnenden Widerspruchsbescheid isoliert aufheben zu lassen, ist nur dann anzuerkennen, wenn die Widerspruchsbehörde über einen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum verfügt (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13.1.1999, 8 B 266/98, Juris Rn 2; VG Berlin, Urteil vom 21.05.2003, 19 A 442.02, Juris Rn19f).
  • VG Neustadt, 22.04.2021 - 5 K 274/21

    Bürger haben trotz Corona-Pandemie Anspruch auf mündliche Erörterung ihres

    Deshalb wird nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (s. z. B. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1999 - 8 B 266/98 -, NVwZ 1999, 641; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 1983 - 6 A 17/83.OVG -, AS RP-SL 19, 267; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 12 A 5371/00 -, NVwZ-RR 2003, 615) ein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung eines verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen Widerspruchsbescheids nur dann anerkannt, wenn die mit ihr bezweckte erneute - verfahrensrechtlich einwandfreie - Entscheidung der Widerspruchsbehörde für den Betroffenen mehr Rechtsschutz bringt, als es bei einer Entscheidung des Gerichts zur Sache selbst der Fall sein würde.

    Dagegen ist die isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids bei gebundenen Entscheidungen mangels Rechtsschutzbedürfnisses nach herrschender Meinung, der die Kammer folgt, in der Regel als unzulässig anzusehen (s. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2003, 615; BVerwG, NVwZ 1999, 641; VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 6. Oktober 2016 - 4 K 651/16.NW -, juris; a.A. Kopp/Schenke, a.a.O., § 79 Rn.14).

  • LSG Baden-Württemberg, 02.07.2019 - L 10 SF 4254/18 E-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - fiktive Terminsgebühr -

    Für eine isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids war überdies ein Rechtsschutzbedürfnis nicht ersichtlich, da eine Ermessensentscheidung des Beklagten nicht in Rede stand (vgl. nur Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 13.01.1999, 8 B 266/98, in juris, Rdnr. 2; Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 95 Rdnr. 3c, beide m.w.N.) und insoweit die (hier statthafte) kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 SGG) - gerichtet unmittelbar auf höhere SGB II-Leistungen - vorrangig war.
  • VG Berlin, 15.02.2018 - 19 K 457.17

    Dachgeschossausbau im Denkmalbereich

    Bei gebundenen Entscheidungen ohne Beurteilungsspielraum zugunsten der Behörde kann demgegenüber die im Widerspruchsbescheid getroffene Entscheidung auf dem begangenen Verfahrensfehler nicht im Sinne des § 79 Abs. 2 Satz 2 VwGO "beruhen" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1999 - BVerwG 8 B 266/98 -, NVwZ 1999, 641; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juli 2003 - OVG 12 A 5381/00 -, juris Rn. 31; VG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2003, a.a.O.).

    Die bloße Hoffnung, dass die Widerspruchsbehörde - entgegen der gesetzlichen Verpflichtung, also objektiv rechtswidrig - eine für den Betroffenen günstigere Entscheidung als das Gericht treffen könnte, vermittelt das Rechtsschutzbedürfnis für die isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheides in derartigen Konstellationen gerade nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1999, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2016 - 16 A 1286/13
    vgl. zur isolierten Anfechtung eines Widerspruchsbescheids BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1999 - 8 B 266.98 -, NVwZ 1999, 641 = juris, Rn. 2; OVG NRW, Beschluss vom 21. Januar 2003, - 12 A 5371/00 -, NVwZ-RR 2003, 615 = juris, Rn. 3; Seibert, BayVBl 1983, 174 (175); a. A., Sodan, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 4. Aufl., 2014, § 42 Rn. 344 ff.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1999, a. a. O..

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1999, a. a. O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 12 A 5371/00

    Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung eines Widerspruchsbescheides

    (wie BVerwG, Beschluss vom 13.1.1999 - 8 B 266.98 -, NVwZ 1999, 641).

    Denn bei gebundenen Entscheidungen ohne Beurteilungsspielraum zu Gunsten der Behörde kann die im Widerspruchbescheid getroffene Entscheidung auf dem begangenen Verfahrensfehler nicht beruhen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.1.1999 - 8 B 266.98 -, NVwZ 1999, 641).

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2004 - 10 LB 4/02

    Allzuständigkeit; Anhörung; Ausgleichsaufgabe; Ausgleichszahlung; Bedarfsdeckung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, liegt nämlich ein schützenswertes Interesse eines Betroffenen daran, einen Widerspruchsbescheid isoliert aufheben zu lassen, nur dann vor, wenn die Widerspruchsbehörde über einen Ermessens- oder einen eigenen Beurteilungsspielraum verfügt (BVerwG, Beschl. v. 13.1.1999 - 8 B 266/98 -, NVwZ 1999, 641; Urt. v. 7.10.1980 - 6 C 39.80 -, BVerwGE 61, 45, 47; Urt. v. 5.11.1975 - VI P 4.74 [richtig: VI C 4.74 - d. Red.]  -, BVerwGE 49, 307, 308; siehe auch Bay. VGH, Urt. v. 12.1.1990 - 23 B 89.00099 -, BayVBl. 1990, 370, 371), die Widerspruchsbehörde also über weitergehende Befugnisse bei der Überprüfung der infrage stehenden Maßnahme hat (BVerwG, Urt. v. 7.10.1980, a.a.O.).
  • BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 43/21

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Selbst unter Zugrundelegung der seitens des Klägers mit dem Zulassungsantrag behaupteten Verfahrensfehler der Beklagten bei Erlass des Widerspruchsbescheids vom 24. April 2020 war eine abweichende Sachentscheidung deshalb nicht möglich, weil es sich bei einem Widerruf nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO - wie sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut ergibt - um eine gebundene Entscheidung handelt (AGH München, Urteil vom 15. Juli 2020 - BayAGH I-5-11/19, juris Rn. 54; Henssler/Prütting aaO § 14 Rn. 4), mit der Folge, dass eine rechtliche Relevanz eines Verfahrensfehlers im Widerspruchsverfahren für die inhaltliche Sachentscheidung ausscheidet (vgl. BVerwG, NVwZ 1999, 641; 1999, 1218, 1219; jeweils mwN; Eyermann/Happ, VwGO, 15. Aufl., § 79 Rn. 26).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 11 AS 325/11
    Etwas anderes gilt lediglich bei Entscheidungen, in der die Widerspruchsbehörde über einen Ermessens- oder einen eigenen Beurteilungsspielraum verfügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1999 - 8 B 266/98; vom 3. August 1990 - 8 B 37/90).

    Bei gebundenen Entscheidungen ohne Beurteilungsspielraum führt dagegen die bloße Hoffnung, dass die Widerspruchsbehörde eine für den Betroffenen günstigere Entscheidung als das Gericht treffen könnte, nicht zum Vorliegen des Rechtsschutzbedürfnisses für die isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheides, weil diese im Widerspruchsbescheid getroffene Entscheidung auf dem begangenen Verfahrensfehler nicht beruhen kann (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1999, a.a.O).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 11 AS 314/11
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.11.2020 - L 2 AS 38/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der isolierten Anfechtung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2003 - 12 A 5381/00

    Asylbewerberleistungsgesetz, Widerspruchsbescheid, isolierte Anfechtungsklage,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 12 A 1635/10

    Anspruch auf Aufhebung der Zustimmungserteilung des Integrationsamtes zur

  • SG Düsseldorf, 11.08.2010 - S 2 KA 188/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • VG Neustadt, 30.06.2011 - 4 K 61/11

    Gemeinde Steinweiler unterliegt im Raumordnungsstreit gegen geplantes

  • VG Düsseldorf, 18.07.2003 - 15 K 463/01

    Zulassung zur Habilitation sowie Erteilung der venia legendi im Fach "Klassische

  • OVG Berlin, 13.05.2002 - 8 S 16.02

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  • BVerwG, 23.07.2002 - 7 B 53.02

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  • SG Nordhausen, 15.11.2022 - S 13 AS 1439/20

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  • VG Aachen, 30.08.2007 - 4 K 1354/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2003 - 12 A 1839/02

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  • VG Neustadt, 05.12.2019 - 5 K 1053/19

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  • SG Nordhausen, 15.11.2022 - S 12 AS 1439/20
  • SG Düsseldorf, 11.08.2010 - S 12 KA 188/09
  • VG Neustadt, 27.02.2019 - 5 K 1327/18

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  • VG Neustadt, 06.10.2016 - 4 K 651/16

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  • VG Aachen, 03.12.2013 - 2 K 2258/12

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